Energieausweis

Seit 2009 stellt der Energieausweis ein verpflichtendes Dokument für Hausbesitzer dar.

Weiterhin sind seit Einführung der Energieeinsparverordnung 2014 (kurz: EnEV 2014) Verkäufer oder Vermieter verpflichtet den Energie-Effizienzstandard aus dem Energieausweis bereits in der Immobilienanzeige nennen und bei der Besichtigung unaufgefordert vorzeigen.

Wer dies vorsätzlich oder leichtfertig nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht, muss mit einem Bußgeld von bis zu 15.000 Euro rechnen. Zudem ist bei Errichtung, Änderung oder Erweiterung von Gebäuden ein Energiebedarfsausweis auszustellen.

Diese Gesetze gelten sowohl für Wohn- als auch für Nichtwohngebäude.

  • Bei uns haben Sie die Möglichkeit, sich innerhalb kurzer Zeit einen registrierten Energieausweis auf Grundlage des berechneten Bedarfs oder des tatsächlichen Verbrauchs für Ihr Gebäude ausstellen zu lassen.
  • Welche Art des Energieausweises für Sie notwendig und/oder zulässig ist, sagen wir Ihnen gerne in einem unverbindlichen Vorgespräch.

Der Energieausweis

Seit 2009 ein verpflichtendes Dokument.

Gebäudeenergiegesetz

Besagt, dass Verkäufer und Vermieter dazu verpflichtet sind, den Energie-Effizienzstandard aus dem Energieausweis bereits in der Immobilienanzeige zu nennen bzw. unaufgefordert vorzuzeigen.